Mitgliedschaft

Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied der BWG Im Landauer werden.

Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung und eines Beschlusses des Vorstandes. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Anerkennung der Statuten sowie der vollständigen Bezahlung des gezeichneten Genossenschaftskapitals.

Allgemeine Vermietungsgrundsätze der BWG Im Landauer:

Bei der Vermietung von Wohnungen berücksichtigt der Vorstand folgende Kriterien:

  • Familien mit Kindern, diese haben grundsätzlich den Vorrang
  • die Personenzahl
  • die finanziellen Verhältnisse (Tragbarkeit der Miete)
  • die allfälligen Referenzen
  • das Anmeldedatum

Die Miete von Häusern der Genossenschaft setzt die Mitgliedschaft voraus.

Belegung der Häuser

Bei Neuvermietungen müssen in einer Wohnung mindestens so viele Personen dauernd wohnen, wie die Anzahl Zimmer, vermindert um eins, beträgt. Beispielsweise beträgt die Mindestbelegung einer 4-Zimmer-Wohnung drei Personen.